Delegation

Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf andere Berufsgruppen (Pflege, Logopädie). Erfordert ärztliche Anordnung und nachgewiesene Kompetenz des Delegationsnehmers.

Delegation bezeichnet die Übertragung einer ärztlichen Tätigkeit auf eine nicht-ärztliche Person (Pflegekraft, Logopädin, MTA).

Im TK-Management delegierbare Tätigkeiten

  • Transtracheales Absaugen
  • Entblocken der Trachealkanüle
  • Trachealkanülenwechsel (unter bestimmten Bedingungen)
  • Cuff-Druckmessung

Voraussetzungen

  • Ärztliche Anordnung (explizit, idealerweise schriftlich)
  • Nachgewiesene Kompetenz des Delegationsnehmers
  • Organisatorischer Rahmen (klare Zuständigkeiten)
  • Notfallvorbereitung (Absaugbereitschaft, Rückfallplan)

Haftung

Bei ordnungsgemäßer Delegation haftet der Arzt für die Anordnung, die delegierte Person für die Ausführung. Ohne ärztliche Delegation ist die Durchführung ärztlicher Tätigkeiten durch Logopädinnen rechtlich problematisch.