Rechtliche Aspekte im Trachealkanülen-Management

Das Trachealkanülen-Management findet in einem klaren rechtlichen Rahmen statt. Für die tägliche Praxis sind drei Fragen relevant: Was darf delegiert werden? Wer trägt welche Verantwortung? Was muss dokumentiert werden?

Delegation ärztlicher Tätigkeiten

Viele Tätigkeiten im TK-Management sind originär ärztliche Tätigkeiten, die an nicht-ärztliche Berufsgruppen delegiert werden. Das betrifft in der Praxis vor allem:

  • Cuffdruckkontrolle und -anpassung
  • Therapeutisches Absaugen
  • Innenkanülenwechsel und -reinigung
  • Kanülenwechsel
  • Sprechventileinsatz

Delegation ist rechtlich zulässig, wenn:

  1. Eine ärztliche Anordnung, Verordnung oder Anweisung vorliegt
  2. Die ausführende Person fachlich qualifiziert ist
  3. Die ausführende Person die Delegation annimmt

Die rechtliche Konstruktion: Der anordnende Arzt trägt die Verantwortung für die Indikation und die Auswahl der Person. Die ausführende Person trägt die Verantwortung für die korrekte Durchführung.

In Deutschland wird Delegation häufig als rechtlich unklarer wahrgenommen als sie ist. Die Rechtslage für die genannten Tätigkeiten ist bei qualifiziertem Personal eindeutig – eine übertriebene Vorsicht schadet vor allem den Patient:innen, die zu lange auf notwendige Maßnahmen warten.

In Österreich und der Schweiz sind die Rahmenbedingungen für die Berufsgruppen Pflege und Logopädie klar geregelt und ermöglichen ein breites Tätigkeitsspektrum in der TK-Versorgung.

Erste-Hilfe-Pflicht und Notfallkompetenz

Alle Personen, die regelmäßig mit tracheotomierten Patient:innen arbeiten, müssen in der Lage sein, Notfallsituationen zu erkennen und Erstmaßnahmen einzuleiten. Das ist keine Frage des Berufsrechts, sondern der allgemeinen Erste-Hilfe-Pflicht.

Kanülenverlust, Atemwegsobstruktion und Kanülenfehllage sind handhabbare Notfälle – für Menschen, die vorbereitet sind.

Dokumentation

Dokumentation im TK-Management schützt den Patient:innen und die handelnden Personen. Was dokumentiert werden sollte:

  • Kanülentyp, Größe und Datum des letzten Wechsels
  • Cuffdruck-Werte und Zeitpunkt der Messung
  • Absaugfrequenz und Sekretcharakteristik
  • Veränderungen am Stoma
  • Durchgeführte therapeutische Maßnahmen (Entblocken, Sprechventil, Schluckversuche)
  • Ergebnis der FEES und klinischen Schluckuntersuchung
  • Anordnungen und Delegationen

Fehlende Dokumentation gilt in haftungsrechtlichen Fragen als fehlende Durchführung.

Patientenwille und Entscheidungsfähigkeit

Tracheotomierte Patient:innen haben das Recht auf Information und Selbstbestimmung – auch wenn sie nicht sprechen können. Kommunikation ohne Stimme ersetzt die informierte Einwilligung nicht, sie ergänzt die Methode.

Patientenverfügungen und Vorausverfügungen sind im TK-Management besonders relevant: Fragen nach Reanimation, Beatmungsgrenzen und Dekanülierungsziel sollten frühzeitig geklärt und dokumentiert sein.


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