In welchen Situationen ist es sinnvoll oder gar notwendig, einen Patienten mit einer Trachealkanüle zu versorgen? Was sind die medizinischen Indikationen für die Öffnung der Luftröhre von außen?
Langzeitbeatmung
Patienten, die beatmungspflichtig sind, werden zunächst translaryngeal intubiert. Dabei wird ein Tubus durch den Mund über den Rachen bis in die Trachea vorgeschoben.
Dieser Tubus passiert dabei den Kehlkopf und liegt zwischen den Stimmlippen.
Bei einer zu erwartenden Beatmungszeit von mehr als 10 Tagen, sollte immer die Indikation für eine Öffnung der Luftröhre von außen (Tracheotomie) gestellt werden. Eine Tracheotomie stellt für den Körper ein weit geringeres Trauma dar, als ein translaryngelaer Tubus.
Empfehlenswert ist ein Wechsel von einem translaryngealen Tubus hin zu einer Trachealkanüle, wenn absehbar ist, dass die Beatmung länger als fünf bis zehn Tage dauert. Leider sind in diesem Zeitrahmen nur rund 40 Prozent der Patientinnen und Patienten tracheotomiert. Die Schäden für den Kehlkopf sind allerdings dramatisch und gehen bis hin zu einem fehlenden Glottisschluss mit daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Phonation und der Sicherheit im Schluckakt.
Aspirationsprophylaxe bei schweren Dysphagien
Die zweite große Gruppe der tracheotomierten Patienten ist mit einer geblockten Trachealkanüle versorgt, um sie vor Aspiration zu schützen. Allerdings schützt eine – auch geblockte – Trachealkanüle nur sehr eingeschränkt vor tiefer Aspiration. Sie macht sogar das Schlucken schlechter.
In Kliniken sind das vorangig Patientinnen und Patienten mit einem Schlaganfall, die eine Vigilanzminderung haben und bei denen der Hirnstamm beteiligt ist. Notwendige Schutzmeachnismen des Körpers können nicht mehr greifen und Speichel kann ungehindert in die unteren Atemwege eindringen. Daraus resultierende Lungenentzündungen hätten für den geschwächten Körper unter Umständen fatale Folgen.
Um das Eindringen von Speichel in die Lunge zu verhindern, kann eine geblockte Trachealkanüle eingesetzt werden, die das Sekret auffängt und so ein tiefes Eindringen verhindert.
Stenosen im subglottischem Bereich
In Notfallsituationen oder als Folge von Operationen kann es zu einer Lähmung der Stimmlippen kommen. Wenn die Stellung der Stimmlippen zueinander dabei sehr eng ist, erschwert dies die Atmung bis zu einem Grad, der eine physiologische Atmung unmöglich macht. Eine Öffnung der Luftröhre von außen – eine Tracheotomie – ist dann dringend indiziert.
Ein solcher Verschluss der oberen Atemwege kann aber auch durch allergische Reaktionen ausgelöst werden. In solchen Fällen spricht man von einer Notfalltracheotomie. Die bekannte Notkoniotomie entspricht nicht mehr dem medizinischen Standard.
Stenosen im Kehlkopf und Rachen
Auch Verengungen – also Stenosen – die weiter oben liegen, im Larynx und Pharynx und so die Atmung erschweren, sind eine Indikation für eine Tracheotomie. Hier sind es vor allem die Patientinnen und Patienten mit Tumoren im Rachen und Kehlkopf.
Pulmonare Erkrankungen
Es gibt aber auch seltenere Fälle, in denen eine Tracheotomie indiziert ist. Bei pulmonalen Erkrankungen zum Beispiel. Auch wenn diese nicht unbedingt zu einer Beatmungspflicht führen, können Reinigungsfunktionen und Schutzmechanismen so stark gestört sein, dass eine ordentliche Bronchialtoilette nicht mehr möglich ist. Hier kann mit Hilfe einer Trachealkanüle das Entfernen von Sekret und Rückständen von außen unterstützt werden.
Larynektomie
Da bei einer Larynektomie der Kehlkopf ganz oder ein Teilen entfernt wird, ändern sich die anatomischen Begebenheiten sehr massiv. Ein direkte Verdindung der oberen Atemwege (Mund, Nase und Rachen) mit den unteren Atemwegen (Trachea, Bronchien und Lunge) ist dann in der Regel nicht mehr gegeben.
Eine Trachealkanüle wird in solchen Fällen postopereativ eingesetzt, um eine stabile Öffnung der Trachea nach außen zu erreichen. Grundsätzlich besteht dabei keine Pflicht, Patienten mit einer Trachealkanüle zu versorgen.